Wenn Sie studiert haben, in einem anderen Land gearbeitet haben oder über eine andere Erfahrung verfügen, die Sie für die deutsche Wirtschaft wertvoll macht, können Sie das Portal Make it in Germany nutzen, um die erforderlichen Informationen für die Arbeit in Deutschland zu erhalten. Die umfangreichen Inhalte reichen von Visumsformalitäten über den Arbeitsmarkt bis hin zu Tipps für den Alltag in Deutschland. Außerdem bietet es nützliche Informationen zur dualen Ausbildung, zum Studium in Deutschland, zur Integration und vieles mehr.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist das europäische Pendant zur Green Card in den USA. Sie ist ein Dokument für qualifizierte Fachkräfte, deren Gehalt mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen nationalen Bruttojahreslohns beträgt. Die Kriterien für den Erhalt der Karte sind von Land zu Land unterschiedlich, das durchschnittliche Mindestgehalt liegt jedoch bei etwa achttausend Euro pro Jahr. Den Mitgliedstaaten steht es frei, eigene Mindestgehaltsgrenzen festzulegen, die für einige Berufe zu hoch sein können. In Deutschland zum Beispiel muss ein IT-Facharbeiter 85.000 Euro pro Jahr verdienen. Deutsche Unternehmen und die Regierung haben sich jedoch dafür eingesetzt, diese Schwelle auf einen angemesseneren Betrag zu senken.
Die Blaue Karte EU soll hochqualifizierte Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union dazu bewegen, in Europa zu leben und zu arbeiten. Sie bietet eine Reihe von Vorteilen, darunter die Möglichkeit, in mehreren europäischen Ländern zu arbeiten und in einem von ihnen die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Blue Card soll auch die Verfahren für qualifizierte Fachkräfte, die sich bereits in der EU aufhalten, vereinfachen.
Ein Inhaber einer Blauen Karte EU darf nach einer Probezeit in jedem EU-Mitgliedstaat arbeiten. Dies ermöglicht es diesen Personen, sich innerhalb der EU frei und einfach zu bewegen, ohne das langwierige Verfahren zur Beantragung eines Daueraufenthalts zu durchlaufen. Die EU Blue Card ist eine gute Möglichkeit, den Pool an qualifizierten Fachkräften in der EU zu vergrößern.
Der Vorschlag für eine Blue Card zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit qualifizierter Fachkräfte in der EU zu verbessern, indem er Personen mit internationaler Erfahrung und Ausbildung die Einreise in die EU ermöglicht. Außerdem wird ein finanzieller Schwellenwert festgelegt, um Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen. Er lässt jedoch noch viele Fragen hinsichtlich des Nutzens der Blue Card für die EU-Arbeitsmärkte unbeantwortet.
Antragsteller für die Blaue Karte EU müssen in Deutschland ein nachgefragtes Arbeitsplatzangebot haben. Außerdem müssen sie im deutschen Krankenversicherungssystem versicherungsfähig sein. Wenn sie in einem Beruf tätig sind, der als Mangelberuf gilt, müssen sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Außerdem müssen sie über die erforderlichen Qualifikationen, einschließlich eines Hochschulabschlusses, verfügen.
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine Blaue Karte ist je nach ausstellendem Land unterschiedlich. Die Erstgebühr für die Blaue Karte beträgt etwa 110 EUR. Ein weiterer dreimonatiger Blue-Card-Antrag kostet zusätzlich 65 EUR. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 90 Tage betragen, wobei dies vom jeweiligen Land abhängen kann.
EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Arbeitsvisum, um in Deutschland zu arbeiten
Wenn Sie Staatsangehöriger eines der EFTA-Länder sind, brauchen Sie kein Arbeitsvisum, um in Deutschland zu arbeiten. Wenn Sie Bürger eines anderen Landes sind, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten. Diese Art von Visum erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, bis zu neunzig Tage in Deutschland zu arbeiten. Wenn Sie jedoch planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, müssen Sie eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das Schengener Abkommen gilt für die meisten EU-Mitgliedstaaten. Dieses Abkommen gilt auch für Nicht-EU- und EWR-Bürger. Nicht-EU- und EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen ein deutsches nationales Visum beantragen. Dieses Visum, das auch als D-Visum bezeichnet wird, wird von der deutschen Botschaft ausgestellt. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen.
Wenn Sie Bürger eines EWR-Landes sind und in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Genehmigungen, die Sie je nach Ihrem Beruf und Ihrem Gehalt beantragen können. Für weitere Informationen zur Arbeitserlaubnis sollten Sie sich an Schlun & Eleven wenden, eine renommierte Anwaltskanzlei, die professionelle Rechtsberatung für Expats anbietet, die nach Deutschland ziehen.
EWR-Bürger mit einer gültigen Arbeitserlaubnis dürfen auch ihre Ehegatten und Kinder mitbringen. Drittstaatsangehörige, die ihre Familie mitbringen möchten, müssen ein C-Visum beantragen. Sobald Sie eine Arbeitserlaubnis haben, können Sie sich nach einem Arbeitsplatz umsehen oder zu einem anderen Arbeitsvisum wechseln.
Die EWR-Länder sind auch eine wichtige Quelle für internationale Migranten, und die Zahl der Einwanderer in der EU hat in den letzten Jahren zugenommen. Viele dieser Zuwanderer suchen in Europa Asyl. Im Jahr 2017 war etwa jeder fünfte Einwohner Europas ein unerlaubter Einwanderer. Davon hielten sich 3,9 bis 4,8 Millionen Menschen ohne EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft in Europa auf.
Eine weitere Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten, ist die Beantragung eines Schengen-Visums. Diese Art von Visum erlaubt es Ihnen, im Schengen-Raum zu arbeiten und zu leben. Inhaber eines solchen Visums haben alle sechs Monate Anspruch auf 90 Tage Aufenthalt in einem Schengen-Land. Sie müssen jedoch einen triftigen Grund für die Beantragung dieser Art von Visum haben.
Wie Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen
Bevor Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen, sollten Sie sich über den Ablauf informieren. Die deutschen Einwanderungsbehörden bieten keine persönlichen Beratungsgespräche an, und die meisten sind seit dem Ausbruch des Coronavirus im Jahr 2015 geschlossen worden. Stattdessen sollten Sie einen Online-Termin vereinbaren und ein Passfoto mitbringen, das den Richtlinien für ICAO-Visa entspricht. Außerdem müssen Sie einen Lebenslauf sowie Dokumente einreichen, die Ihre Qualifikationen belegen, z. B. Universitätsabschlüsse oder andere Zertifikate. Ihre Stellenbeschreibung sollte ausführlich sein und Sie sollten nachweisen, dass Sie nicht bei einem anderen EU-Bürger beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind, z. B. durch eine Quittung oder ein anderes Dokument, das Ihre Unbescholtenheit belegt.
Bevor Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen, sollten Sie zunächst feststellen, ob Sie in dem Land arbeiten können. Für bestimmte Berufe ist eine bestimmte Art von Arbeitserlaubnis erforderlich. Wenn Sie in einer High-Tech-Branche arbeiten möchten, sollten Sie eine “allgemeine Arbeitserlaubnis” beantragen. Diese Art von Erlaubnis gewährt dieselben Arbeitsrechte wie eine Blue Card, setzt aber keinen Hochschulabschluss voraus. Diese Art von Arbeitserlaubnis kann mehrmals verlängert werden.
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und kann mehrmals verlängert werden. Die Dauer der Erlaubnis hängt von dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber ab. Sie ist ein notwendiger erster Schritt auf dem Weg zum dauerhaften Aufenthalt.
Nachdem Sie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, müssen Sie eine Wohnung finden und Ihre neue Adresse bei den örtlichen Behörden anmelden. Außerdem müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Es ist eine gute Idee, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, bevor Ihr Visum vom Typ D abläuft. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die Dauer eines Arbeitsvertrags in Deutschland und ist in der Regel vier Jahre lang gültig.
Sie können eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen, wenn Sie Staatsbürger eines der folgenden Länder sind: EU, Schweiz, Norwegen und Island. Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen und in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Aufenthalt bei einem örtlichen Ausländer- oder Einwohnermeldeamt anmelden. Dort können Sie auch direkt eine Arbeitserlaubnis beantragen, und Sie brauchen kein Einreisevisum bei der deutschen Botschaft zu beantragen.
Tipps für das Vorstellungsgespräch
Wie bei jedem Vorstellungsgespräch ist der erste Eindruck entscheidend – seien Sie gut vorbereitet und selbstbewusst. Ihre Kleidung und Ihre Körpersprache sollten dies widerspiegeln. Halten Sie Augenkontakt und bleiben Sie während des gesamten Gesprächs entspannt. Wenn Sie während des Gesprächs einen Computer benutzen müssen, suchen Sie sich einen ruhigen, privaten Ort für die Besprechung.
Kommen Sie am besten 15 bis 25 Minuten zu früh. Zu spätes Erscheinen hinterlässt keinen guten Eindruck. Sie sollten frühzeitig erscheinen und darauf vorbereitet sein, alle Fragen zu beantworten, die eventuell gestellt werden. Deutsche Arbeitgeber sehen es gerne, wenn die Bewerber gut informiert sind. Damit zeigen Sie, dass Sie die Stelle ernst nehmen.
Bringen Sie immer zusätzliche Kopien Ihres Lebenslaufs und Ihres Anschreibens mit. Für den Fall, dass die Person, die das Gespräch führt, kein Englisch spricht, ist es am besten, eine Kopie beider Dokumente dabei zu haben, um Verwechslungen zu vermeiden. Sie können auch eine deutschsprachige Version Ihres Lebenslaufs als Referenz mitbringen.
Es ist immer ratsam, einige Hintergrundinformationen über das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, zu sammeln. Versuchen Sie, sich über den Markt, das Unternehmen und die Produkte/Dienstleistungen, die es anbietet, zu informieren. Suchen Sie auch nach den Konten des Unternehmens in den sozialen Medien. Wenn es welche gibt, sehen Sie sich die Profile an und erfahren Sie, was sie über sich selbst sagen.
Was die Begrüßung angeht, so sollten Sie höflich und zuvorkommend sein. Auch wenn das Händeschütteln in vielen Büros in Deutschland nicht erwartet wird, können Sie Ihren Gesprächspartner mit Ihrem Vor- und Nachnamen begrüßen. Außerdem sollten Sie sich so förmlich wie möglich vorstellen.
Kleiden Sie sich angemessen. Wenn Sie ein Vorstellungsgespräch in Deutschland haben, sollten Sie mindestens 10 Minuten zu früh kommen. Wenn möglich, versuchen Sie, 15 bis 25 Minuten vor dem vereinbarten Termin da zu sein. Wenn Sie sich an die Kleiderordnung Ihrer Branche halten, können Sie den richtigen Eindruck machen. Nehmen Sie außerdem Stift und Papier mit, um sich während des Gesprächs Notizen zu machen.
Denken Sie daran, dass Sie beim ersten Vorstellungsgespräch möglicherweise nach Ihren Gehaltsvorstellungen gefragt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nutzen Sie den Gehaltsrechner auf Indeed, um herauszufinden, wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden.
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